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Tätigkeiten

Immobilien

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen

  • Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum

  • Bauträgerverträge

  • Bestellung von Grundschulden
    und Hypotheken

Unternehmen

  • Gründung oder Umgestaltung
    von Gesellschaften

  • Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen

  • Unternehmensnachfolge

  • Handelsregisteranmeldungen

     

Erbe und Schenkung

  • Testamente und Erbverträge

  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsverträge

  • Erbauseinandersetzungen

  • Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen

     

Vorsorge

  • Vorsorgevollmachten

  • Betreuungs- und Patientenverfügungen




     

Ehe und Familie

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Vermögensauseinandersetzun

  • Kindschaftssachen und
    Adoptionen


     

Internationale Bezüge

  • Vertragsgestaltung bei
    Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger

  • Rechtswahlvereinbarungen



     

Ist eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich, bereiten wir die Urkunde mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen für Sie vor, führen die Beurkundung mit Ihnen gemeinsam durch und veranlassen danach die für den Vollzug des Geschäftes notwendigen Schritte.

 

Wir beraten Sie in diesem Sinne in allen Bereichen notarieller Tätigkeit. Dies sind vor allem das Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. 

​Immobilienrecht

Wir unterstützen Sie bei Kaufverträgen, Schenkungs- und Übertragungsverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und im Grundbuch einzutragenden Rechten. 

 

Gesellschaftsrecht

Wir gestalten Ihre Unternehmensgründung- oder nachfolge, Umwandlungen, GmbH-Anteilsübertragungen und erledigen Handelsregisterformalien schnell und unbürokratisch. Gerne arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen. 

 

Erbrecht

Wir beraten Sie individuell über die zweckmäßige Gestaltung Ihres Testamentes oder Ihres Erbvertrages und beachten dabei insbesondere Ihre persönliche familiäre Situation sowie die Zusammensetzung Ihres Vermögens.

 

Familienrecht

Die vom Gesetz vorgegebenen Regelungen der Vermögensverhältnisse in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Familie passen für viele Paare, aber eben nicht für alle.

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