Tätigkeiten
Immobilien
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Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
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Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum
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Bauträgerverträge
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Bestellung von Grundschulden
und Hypotheken
Unternehmen
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Gründung oder Umgestaltung
von Gesellschaften -
Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen
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Unternehmensnachfolge
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Handelsregisteranmeldungen
Erbe und Schenkung
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Testamente und Erbverträge
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Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsverträge
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Erbauseinandersetzungen
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Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen
Vorsorge
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Vorsorgevollmachten
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Betreuungs- und Patientenverfügungen
Ehe und Familie
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Ehe- und Partnerschaftsverträge
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Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Vermögensauseinandersetzun
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Kindschaftssachen und
Adoptionen
Internationale Bezüge
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Vertragsgestaltung bei
Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger -
Rechtswahlvereinbarungen
Ist eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich, bereiten wir die Urkunde mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen für Sie vor, führen die Beurkundung mit Ihnen gemeinsam durch und veranlassen danach die für den Vollzug des Geschäftes notwendigen Schritte.
Wir beraten Sie in diesem Sinne in allen Bereichen notarieller Tätigkeit. Dies sind vor allem das Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Immobilienrecht
Wir unterstützen Sie bei Kaufverträgen, Schenkungs- und Übertragungsverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und im Grundbuch einzutragenden Rechten.
Gesellschaftsrecht
Wir gestalten Ihre Unternehmensgründung- oder nachfolge, Umwandlungen, GmbH-Anteilsübertragungen und erledigen Handelsregisterformalien schnell und unbürokratisch. Gerne arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
Erbrecht
Wir beraten Sie individuell über die zweckmäßige Gestaltung Ihres Testamentes oder Ihres Erbvertrages und beachten dabei insbesondere Ihre persönliche familiäre Situation sowie die Zusammensetzung Ihres Vermögens.
Familienrecht
Die vom Gesetz vorgegebenen Regelungen der Vermögensverhältnisse in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Familie passen für viele Paare, aber eben nicht für alle.